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PRESSEMITTEILUNG  //  DIE UN-ARBEITSGRUPPE GEGEN WILLKÜRLICHE INHAFTIERUNGEN ENTSCHEIDET ZUGUNSTEN VON SULTANA UND LUARA KHAYA  //  

WASHINGTON, D.C. und GENF, SCHWEIZ – Am 24. Januar 2023 hat die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen ihre Entscheidung zugunsten der Schwestern Sultana und Luara Khaya bekannt gegeben.

Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen kam zum Schluss, dass die Inhaftierung von Sultana und Luara in mehrfacher Hinsicht willkürlich war und keiner Rechtsgrundlage entsprach. Insbesondere war die Arbeitsgruppe der Ansicht, dass die Khaya-Schwestern «aus diskriminierenden Gründen ihrer Freiheit beraubt wurden, aufgrund ihres Status als Sahraouies und ihrer politischen Ansichten für die Selbst-bestimmung der Westsahara» und dass die Khaya-Schwestern nie die Möglichkeit hatten, die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten und dass ihnen das Recht auf ein ordentliches Verfahren verweigert wurde. Die Arbeitsgruppe stellte auch die psychische, physische und sexuelle Gewalt gegen die Khaya-Schwestern und ihre Familie während des De-facto-Hausarrests fest.

Tone Sørfonn Moe, die derzeitige Hauptanwältin von Sultana Khaya, erklärt: «Marokko hat regelmässig bestritten, dass die Khaya-Schwestern jemals unter Hausarrest gestellt wurden. Aber die Vereinten Nationen haben diesen Diskurs zweifellos durchschaut und haben Marokko scharf kritisiert.»

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